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+++ CORONA AKTUELL +++ Hundetrainer dürfen arbeiten!

Die Zwölfte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (12. CoBeLVO) vom 30. Oktober 2020 [gilt ab dem 2. November] ist raus.

Demnach gilt für uns Hundetrainer Folgendes:


§ 6

Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe

(1) Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe sind unter Beachtung der allgemeinen Schutz-maßnahmen befugt, ihre Tätigkeit auszuüben. Das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 sowie die Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 sind einzuhalten.



Super Neuigkeiten!

Legen wir los!

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