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DogWalking

Fachkundige und kompetente Begleitung für Ihren Hund

0160 - 91 05 41 95

​Bei Fragen oder Terminwünschen rund um ganzheitliche Tier-Naturheilkunde,

zielgerichtetes Mensch-Hund-Coaching und Tiergestützte Intervention

erreichen Sie mich:

montags bis freitags von 9:00 bis 19:00 Uhr

samstags von 9:00 bis 16:00 Uhr

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Entspannter Hund - gutes Gewissen

Ihr Hund braucht regelmäßigen Auslauf, er muss sich lösen können, braucht Umweltreize, Begegnungen, Gerüche und Geräusche...

Was tun, wenn für Spaziergänge gerade mal die Zeit zu knapp ist, Sie krankheitsbedingt nicht dazu in der Lage sind, Freunde oder Verwandte für Gassirunden aber gerade nicht zur Verfügung stehen? Dann ist es gut, auf eine Vertrauensperson zurückgreifen zu können, der man seinen Hund ruhigen Gewissens anvertrauen kann.

Ich biete Ihnen fachgerechte und kompetente Begleitung für Ihren Hund. So ist sein regelmäßiger Auslauf gewährleistet, und Sie haben einen entspannten Hund, ohne Zeitdruck und mit ruhigem Gewissen.

Bitte bachten Sie, dass in dieser Leistung keine Trainingseinheiten enthalten sind. Aufgenommen werden nur gesunde Hunde, die nachweislich einen umfassenden und ausreichenden Impfschutz aufweisen. Ebenso ist eine Tierhalterhaftpflicht-versicherung für Ihren Hund obligatorisch.

Gerne klären wir in einem persönlichen Gespräch, wie lange Ihr Hund ausgeführt werden soll, ob Fütterung gewünscht wird, Medikamentengabe erforderlich ist, gewisse Unverträglichkeiten bestehen usw.

Abhol- und Bringservice ist im Preis inbegriffen.

  • Kosten: € 35,00 (60 Min.)

  • Terminvereinbarung: jederzeit möglich

  • Wochenend-/Feiertagszuschlag: € 5,00 pro Hund

  • Voraussetzungen: erfolgtes Erst-/Anamnesegespräch (€ 40,00/60-90 Min.)

Wichtiger Hinweis:

Lt. einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofes (Beschluss v. 25.09.2017 VI B 25/17 (BFH/NV 2018 S. 39); FG Hessen v. 01.02.2017 12 K 902/16

(EFG 2017 S. 1446)) ist das Ausführen eines Hundes von 1-2 Stunden außerhalb der Grundstücksgrenzen nach räumlich funktionaler Auslegung noch als "im Haushalt erbracht" anzusehen. Somit ist diese Leistung als "haushaltsnahe Dienstleistung" anzusehen und es kann eine Steuerermäßigung in Höhe von 20%, höchstens 4.000 Euro, geltend gemacht werden.

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