+++ CORONA AKTUELL +++ Hundetrainer dürfen arbeiten!
- Sonja Hilpisch
- 30. Okt. 2020
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 2. Aug. 2022
Die Zwölfte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (12. CoBeLVO) vom 30. Oktober 2020 [gilt ab dem 2. November] ist raus.
Demnach gilt für uns Hundetrainer Folgendes:
§ 6
Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe
(1) Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe sind unter Beachtung der allgemeinen Schutz-maßnahmen befugt, ihre Tätigkeit auszuüben. Das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 sowie die Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 sind einzuhalten.

Super Neuigkeiten!
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